Sowohl bei der Riester Rente als auch bei der Rürup Rente handelt es sich um private Rentenversicherungen. Welche vorteilhafter ist, kann nicht pauschal gesagt werden. Jeder sollte für sich selbst nach einem Rürup und Riester Rente Vergleich eine Entscheidung treffen.
Riester Rente
Während die Rürup Rente umfassende Steuerermäßigungen als Förderung bietet, können bei der Riester Rente vor allem Zulagen in Anspruch genommen werden. Auch sind Steuervorteile möglich, jedoch in geringerem Umfang als bei der Rürup Rente. Zu unterscheiden sind drei verschiedene Riester-Zuschüsse. Jeder kann eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro jährlich erhalten. Ehepaare bekommen dementsprechend das Doppelte, also 308 Euro. Auch gibt es eine Kinderzulage, was die Versicherung für Familien besonders attraktiv macht. Der Zuschuss pro Kind liegt bei 185 Euro jährlich bzw. bei 300 Euro für ab 2008 Geborene. Eine weitere mögliche Zulage ist der Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Erhalten kann diesen, wer im Jahr des Vertragsabschlusses höchstens 26 Jahre alt wird und eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt.
Darüber hinaus können für den Erwerb von Wohneigentum bis zu 100 % des Kapitals genutzt werden. Dennoch wird das Kapital beispielsweise bei Alg-2-Berechnungen nicht als Vermögen gewertet. Ein weiterer Vorzug dieser privaten Rentenversicherung ist, dass das gesamte Guthaben auf dem Riester-Sparkonto während der Sparphase pfändungssicher ist.
Wer einen Rürup und Riester Rente Vergleich vornimmt, stellt fest, dass bei der Riester Rente das angesparte Kapital an den Ehepartner übertragen oder das Restguthaben an Hinterbliebenen ausgezahlt werden kann. Bei der Rürup Rente benötigt man hierfür einen Zusatzvertrag. Zudem ist es nur bei der Riester Rente möglich, sich einen Großteil des Kapitals während der Ansparphase oder zu Beginn der Rentenzahlungen auszahlen zu lassen, beispielsweise zur Finanzierung einer Immobilie.
Rürup Rente
Auch die Rürup Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Das Kapital wird nicht in voller Summe ausgezahlt, sondern lebenslang. Wie bei der Riester Rente wird das angesparte Guthaben nicht an das Vermögen angerechnet und kann während der Ansparphase auch nicht gepfändet werden.
Bei der Rürup Rente wird eine bestimmte Prozentzahl der Beiträge als Sonderausgaben anerkannt. 2011 sind 72 Prozent der Beiträge steuerfrei, bis zum Jahr 2025 steigt dieser Satz um zwei Prozent jährlich. Im Unterschied zur Riester Rente wird in der Rentenphase der Rentenanteil noch nicht voll versteuert. Aktuell beträgt der Anteil, der versteuert werden muss, 62 Prozent. Dieser wird bis zum Jahr 2020 jährlich um 2 Prozent und danach jährlich um 1 Prozent angehoben. Dies bedeutet, dass der steuerpflichtige Teil im Jahr 2040 auch bei 100 Prozent liegt.
Nicht nur die Beiträge, auch die Zinsen werden von der Abgeltungssteuer befreit. Ein weiterer Vorzug ist die flexible Sparmöglichkeit. Beispielsweise kann man mit kleinen Beiträgen beginnen und, wenn es sich anbietet, sein Sparkapital mit einer Einmalzahlung aufstocken. Ein Nachteil ist, dass in der Regel beim Todesfall, egal ob vor oder nach Rentenbeginn, das gesamte Guthaben verfällt. Insgesamt ist die Rürup Rente aber die wohl beste Form der privaten Altersvorsorge für Selbstständige mit hoher Steuerlast.